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Kosten DER Therapie

 

 

Bei gesetzlich Versicherten:

Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren

 

Es gibt in Deutschland nur eine begrenzte Anzahl von Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, insbesondere für Kinder- und Jugendliche. Dies kann je nach Region zu oft monatelangen Wartezeiten auf Therapieplätze führen. Dabei ist es gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen, für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten mit zumutbarer Entfernung und Wartezeit zu sorgen. Daher können gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse auch die Übernahme der Kosten für eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten beantragen, der keine Kassenzulassung hat (§13 Absatz 3 SGB V). Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass man schon bei mehreren Psychotherapeuten nachgefragt hat und dringend eine Behandlung für sein Kind benötigt. Psychotherapeuten in einer Privatpraxis verfügen über die gleichen fachlichen Qualifikationen wie solche mit Kassenzulassung und haben ebenfalls eine staatliche Behandlungserlaubnis (Approbation). Sie stellen die Behandlung privat in Rechnung. Diese kann dann jedoch bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, wenn diese vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahme bewilligt hat.

 

In der Regel sind folgende Unterlagen bei der Krankenkasse vorzulegen:

  • ein Anschreiben

  • eine Auflistung, welche Psychotherapeuten mit Kassenzulassung Sie bereits kontaktiert haben und welche Wartezeiten ihnen jeweils mitgeteilt wurden. (normalerweise werden Wartezeiten von 6 bis 12 Wochen als unzumutbar angesehen)

  • eine Bestätigung von Ihrem Kinder- oder Hausarzt , dass eine Psychotherapie erforderlich ist.

  • Eine Bescheinigung eines approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis wie mir, dass die Behandlung kurzfristig über­nommen wird

Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.

 

Informationen der Landespsychotherapeutenkammer zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier >> 

 

 

Kostenübernahme bei privat Versicherten

 

Die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis bei einem approbierten Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden bei privat Versicherten in der Regel durch die Krankenkassen bzw. von der Beihilfe übernommen. Es ist trotzdem zu empfehlen, sich die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen zu lassen.

 

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